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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.09.2022

6 B 834/22

Normen:
VwGO § 123
BeamtStG § 22 Abs. 4
LVOPol § 15 Abs. 2
VAPPol II Bachelor § 5
VAPPol II Bachelor a. F. § 12 Abs. 3 S. 1
VAPPol II Bachelor 2022 § 8 Abs. 3 S. 2
StudO-BA Teil A § 12 Abs. 1
VwGO § 123
BeamtStG § 22 Abs. 4
LVOPol NRW § 15 Abs. 2
VAPPol II Bachelor NRW § 5
VAPPol II Bachelor NRW a.F. § 12 Abs. 3 S. 1
VAPPol II Bachelor NRW (2022) § 8 Abs. 3 S. 2
StudO-BA NRW Teil A § 12 Abs. 1
LVOPol NRW § 16 Abs. 2 S. 1
BeamtStG § 22 Abs. 4
VwGO § 123 Abs. 3

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe [...]
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