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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.04.2022

4 B 395/22.NE

Normen:
LÖG NRW § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3
LÖG NRW § 6 Abs. 4 S. 7
GG Art. 140

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag, den Vollzug von § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über [...]
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