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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.05.2022

4 E 315/22

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.3.2022 geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 500,00 Euro [...]
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