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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.09.2022

4 E 388/22

Normen:
LÖG NRW § 6
GKG § 39
GKG § 52
LÖG NRW § 6
GKG § 39
GKG § 52
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2022, 1016

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 4.5.2022 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 40.000,00 Euro [...]
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