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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.01.2022

19 E 59/22

Normen:
GKG § 69a
GKG § 69a
GKG § 69a Abs. 1 Nr. 2

Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den [...]
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