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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.10.2022

17 B 1142/22

Normen:
AufenthG § 58 Abs. 3 Nr. 1
AufenthG § 59 Abs. 5 S. 1

Der angefochtene Beschluss wird geändert und im Entscheidungsausspruch wie folgt neu gefasst: 'Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2724/22 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14. September 2022 wird [...]
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