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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 13.01.2022

19 B 1910/21

Normen:
SchulG NRW § 41 Abs. 1
VwGO § 152a
SchulG NRW § 41 Abs. 1
VwGO § 152a
VwGO § 152a

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den unanfechtbaren Senatsbeschluss 19 B 1492/21 vom 29. November 2021 [...]
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