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EuG - Entscheidung vom 18.05.2022

T-577/20

Normen:
AEUV Art. 263
AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. c))
AEUV Art. 108
VO (EU) 2015/1589 Art. 4
Mitteilung der Kommission 2014/C 249/01 Rn. 44 Buchst. b)

Fundstellen:
EuZW 2022, 816
ZInsO 2022, 1691

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Condor Flugdienst GmbH trägt ihre eigenen Kosten. Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten [...]
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