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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.03.2021

9 ZB 21.364

Normen:
VwGO § 152a
VwGO § 152a
VwGO § 152a

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Rügeverfahrens als Gesamtschuldner, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Anhörungsrüge ist [...]
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