I. § 11 Abs. 5 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV vom 5. März 2021, BayMBl. 2021 Nr. 171), zuletzt geändert mit Verordnung vom 19. Mai 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 351) wird bis [...]
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