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VGH Bayern - Entscheidung vom 15.07.2021

22 C 21.1231

Normen:
GKG § 66 Abs. 2
GkG § 66 Abs. 2
GkG § 66 Abs. 6 S. 1

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Beschwerde, über die nach § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG der [...]
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