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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.03.2021

21 ZB 19.1002

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 3
VersoG Art. 30 Abs. 1
VersoG Art. 30 Abs. 38
Satzung der BRAStV § 15 Abs. Nr. 1
Satzung der BRAStV § 16 Abs. 1 Nr. 7
Satzung der BRAStV § 20 Abs. 2 Nr. 2
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
VersoG Art. 30 Abs. 1
VersoG Art. 30 Abs. 38
Satzung der BRAStV § 15 Abs. Nr. 1
Satzung der BRAStV § 16 Abs. 1 Nr. 7
Satzung der BRAStV § 20 Abs. 2 Nr. 2
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
VersoG Art. 30 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 41.738,40 EUR festgesetzt. I. Der am [...]
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