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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.08.2021

22 ZB 20.1840

Normen:
GewO § 34d Abs. 9 S. 2
GewO § 34e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. c
VersVermV § 7 Abs. 3
GG Art. 12
GewO § 34d Abs. 9 S. 2
GewO § 34e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. c)
VersVermV § 7 Abs. 3
GG Art. 12
VersVermV § 7 Abs. 3
GewO § 34d Abs. 9

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. I. Die Klägerin [...]
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