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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.08.2021

22 C 21.1788

Normen:
GKG § 68 Abs. 1 S. 1
GewO § 34d
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
GkG § 68 Abs. 1 S. 1
GewO § 34d
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 68 Abs. 1 S. 1

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die zulässige Beschwerde, über die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist nicht begründet. Das [...]
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