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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.04.2021

19 C 21.278

Normen:
AufenthG § 60 c Abs. 2 Nr. 5 Buchst. d
AufenthG § 60c Abs. 2 Nr. 5 Buchst. d)
AufenthG § 60c Abs. 2 Nr. 5d

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und [...]
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