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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.03.2021

10 CS 21.903

Normen:
GG Art. 8 Abs. 1
IfSG § 28a Abs. 1
IfSG § 28a Abs. 3
IfSMV § 7 Abs. 1
BayVersG Art. 15 Abs. 1
GG Art. 8 Abs. 1
IfSG § 28a Abs. 1
IfSG § 28a Abs. 3
12. BayIfSMV § 7 Abs. 1
BayVersG Art. 15 Abs. 1
BayVersG Art. 15 Abs. 1
12. BayIfSMV § 7 Abs. 1 S. 2
IfSG § 28a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 4

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. I. Mit seiner Beschwerde verfolgt [...]
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