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VGH Bayern - Entscheidung vom 27.05.2021

19 CE 21.708

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2c S. 1
AufenthG § 60a Abs. 2c S. 1
AufenthG § 60a Abs. 2c S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Mit ihrer am 6. März [...]
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