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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 25.02.2021

8 B 10077/21.OVG

Normen:
BauGB § 34
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 34 Abs. 2
BauGB § 34 Abs. 4
BauGB § 34 Abs. 5
GKG § 52
GKG § 52 Abs. 1
TA Lärm Nr. 7.4
TA Lärm Nr. 3.2.1
BauGB § 34
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 34 Abs. 2
BauGB § 34 Abs. 4
BauGB § 34 Abs. 5
GKG § 52
GKG § 52 Abs. 1
TA Lärm Nr. 7.4
TA Lärm Nr. 3.2.1
BauG § 34 Abs. 1

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 11. Januar 2021 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der [...]
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