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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.08.2021

6 E 652/21

Normen:
GKG §52 Abs. 2
GKG §52 Abs. 6
GkG §52 Abs. 2
GkG §52 Abs. 6
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 52 Abs. 6

Der Streitwert wird unter Änderung von Ziffer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Januar 2021 auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. [...]
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