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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.11.2021

1 B 1623/21

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 S. 4

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 105,99 Euro festgesetzt. Die Beschwerde ist nach § 146 Abs. 4 Satz 4 [...]
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