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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.05.2021

13 B 281/21.NE

Normen:
CoronaSchVO (i.d.F.v. 09.05.2021) § 7 Abs. 1
CoronaSchVO (i.d.F.v. 09.05.2021) § 9 Abs. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die im Jahr 2009 geborene Antragstellerin ist Hobby-Tennisspielerin in einem Tennisverein. [...]
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