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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.03.2021

L 12 AS 377/21 B ER

Normen:
SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 Hs. 1 und S. 2
SGB II (i.d.F.v. 10.03.2021) § 70 S. 1
CoronaSchV NRW (i.d. ab dem 29.03.2021 gültigen Fassung) § 1 Abs. 2
CoronaSchV NRW (i.d. ab dem 29.03.2021 gültigen Fassung) § 3 Abs. 1 S. 2
CoronaSchV NRW (i.d. ab dem 29.03.2021 gültigen Fassung) § 3 Abs. 2
SchutzMV § 1 Abs. 1 Nr. 2
SchutzMV § 1 Abs. 2 Nr. 1
SchutzMV § 2 Abs. 2
SchutzMV § 2 Abs. 3
SchutzMV § 6 S. 1
SchutzMV Anlage
RBEG § 5 Abs. 1
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
ZPO § 294
ZPO § 920 Abs. 2

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 01.03.2021 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf [...]
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