Die Gewährung der Akteneinsicht durch Übersendung der Sachakten in die Kanzleiräume beruht auf § 78 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 FGO . In § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO ist bestimmt, dass die Beteiligten die Gerichtsakte und [...]
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