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EuGH - Entscheidung vom 14.07.2021

C-204/21

Normen:
AEUV Art. 279
EUV Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2
GRCh Art. 47

1. Die Republik Polen ist verpflichtet, unverzüglich und bis zur Verkündung des das Verfahren in der Rechtssache C-204/21 beendenden Urteils a) zum einen die Anwendung von Art. 27 § 1 Nr. 1a der Ustawa o Sądzie [...]
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