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EuGH - Entscheidung vom 02.09.2021

C-180/20

Normen:
AEUV Art. 263
EUV Art. 37
AEUV Art. 218 Abs. 9
AEUV Art. 218 Abs. 8 Unterabs. 2
AEUV Art. 264 Abs. 2

1. Der Beschluss (EU) 2020/245 des Rates vom 17. Februar 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der [...]
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