BVerfG, Beschluss vom 20.05.2021 - Aktenzeichen 2 BvC 59/19
DRsp Nr. 2021/9175
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
[Gründe]
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 13. März 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 Europawahlgesetz , § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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