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BSG - Entscheidung vom 14.04.2021

B 14 AS 19/21 B

Normen:
SGG § 73a Abs. 1
ZPO § 117 Abs. 2
ZPO § 117 Abs. 4

BSG, Beschluss vom 14.04.2021 - Aktenzeichen B 14 AS 19/21 B

DRsp Nr. 2021/9738

Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2020 wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 ; ZPO § 117 Abs. 2 ; ZPO § 117 Abs. 4 ;

Gründe

Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG, das seinem Bevollmächtigten am 29.12.2020 zugestellt worden ist, durch Schreiben seines Prozessbevollmächtigten 73 Abs 4 SGG ) vom 11.1.2021, eingegangen beim BSG am 12.1.2021, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und gleichzeitig beantragt, die Frist zu deren Begründung um einen Monat zu verlängern. Mit Schreiben vom 4.3.2021 hat der Prozessbevollmächtigte mitgeteilt, dass er das Mandat niedergelegt hat. Einen Antrag auf Bewilligung von PKH hat der Kläger nicht gestellt.

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen 160a Abs 4 Satz 1 Halbsatz 2 iVm § 169 SGG ), weil sie nicht innerhalb der bis zum 1.4.2021 verlängerten Frist begründet worden ist 160a Abs 2 SGG ). Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass der Kläger ohne Verschulden gehindert war, innerhalb der verlängerten Frist die Beschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten begründen zu lassen oder ein PKH-Gesuch und die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form 73a Abs 1 SGG iVm § 117 Abs 2 und 4 ZPO ) einzureichen ( BSG vom 5.2.2010 - B 2 U 287/09 B - juris mwN).

Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 183 , 193 SGG .

Vorinstanz: LSG Rheinland-Pfalz, vom 15.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 178/20
Vorinstanz: SG Mainz, vom 06.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 137/19