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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.04.2020

20 CE 20.286

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
LFGB § 40 Abs. 1a Nr. 2
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
GG Art. 12 Abs. 1
LFGB § 40 Abs. 1a Nr. 2
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
VwGO § 123 Abs. 1
LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 2
GG Art. 12 Abs. 1

I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. Januar 2020 wird geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, gemäß § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB folgende Informationen zu [...]
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