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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.02.2020

4 CS 19.2271

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
BVerfGG § 31 Abs. 2
BVerfGG § 79 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 1
BVerfGG § 31 Abs. 2
BVerfGG § 79 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 1
BVerfGG § 31 Abs. 2
BVerfGG § 79 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 1
KAG Art. 3 Abs. 3

Fundstellen:
NVwZ 2020, 1693

I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. Oktober 2019 wird in Nr. I. und II. aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 4. Juni 2019 [...]
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