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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.04.2020

10 C 19.2214

Normen:
ZPO § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25a Abs. 1
AufenthG § 25a Abs. 2
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25a Abs. 1
AufenthG § 25a Abs. 2
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25a Abs. 1
AufenthG § 25a Abs. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde, mit der die Kläger den in erster Instanz abgelehnten Antrag auf Bewilligung der [...]
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