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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.08.2020

11 C 20.1680

Normen:
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 1
RVG § 2 Abs. 2
RVG § 13 Abs. 1 S. 3
RVG § 32 Abs. 2 S. 1
FZV § 5 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 1
RVG § 2 Abs. 2
RVG § 13 Abs. 1 S. 3
RVG § 32 Abs. 2 S. 1
FZV § 5 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BeckRS 2020, 24632

Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen. Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 GKG der Senat, weil die angefochtene Entscheidung durch [...]
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