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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.05.2020

9 C 14.2020

Normen:
RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3
RVG § 33 Abs. 4 S. 3
RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3
RVG § 33 Abs. 4 S. 3
RVG § 33 Abs. 4 S. 3

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 750,-- Euro festgesetzt. Über den Antrag der Bevollmächtigten der Beklagten 'auf Festsetzung des Streitwerts für das [...]
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