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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.09.2020

11 CS 20.1234

Normen:
StVG § 2 Abs. 8
StVG § 3 Abs. 1 S. 1 u. 3
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. S. 3
FeV § 46 Abs. 1 S. 1
§ 3 Abs. 1 S. 1, S. 3
§ 14 Abs. 1 S. 3
der Anl. 4 Nr. 9.2.2
StVG § 2 Abs. 8
StVG § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 3
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 3
FeV § 46 Abs. 1 S. 1
FeV § 14 Abs. 1 S. 3
FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 3

Fundstellen:
BeckRS 2020, 24639

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller wendet sich [...]
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