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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.09.2020

20 NE 20.1754

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
IfSG § 32 S. 1
BayIfSMV 6. § 2 Abs. 2 Alt. 2
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
IfSG § 32 S. 1
6. BayIfSMV § 2 Abs. 2 Alt. 2
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
IfSG § 32 S. 1
6. BayIfSMV § 2 Abs. 2 Alt. 2

Fundstellen:
BeckRS 2020, 21222

I. § 2 Abs. 2 6. BayIfSMV wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit das Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen unabhängig von den anwesenden Personen untersagt ist. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des [...]
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