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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.02.2020

14 B 19.50010

Normen:
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Dublin III-VO Art. 29 Abs. 2 S. 1, S.2
RDGEG § 3
RDGEG § 5
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Dublin III-VO Art. 29 Abs. 2 S. 1-2
RDGEG § 3
RDGEG § 5
Dublin-III-VO Art. 29 Abs. 2 S. 1
Dublin-III-VO Art. 2 Alt. 2
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DÖV 2020, 495

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch [...]
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