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VGH Bayern - Entscheidung vom 25.08.2020

22 CE 20.1426

Normen:
VwGO § 123 Abs. 1
Richtlinie vom 3. April 2020 - Az. PGS-3560/2/1, in: BayMBl. 2020 Nr. 175 - Nr. 2.1 S. 1, 2. Spiegelstrich
VwGO § 123 Abs. 1
Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen Nr. 2.1 S. 1 Spiegelstrich 2
Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen Nr. 2.1 S. 1 Spiegelstrich 2

Fundstellen:
BeckRS 2020, 22020

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.000 € festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt im Weg [...]
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