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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.07.2020

15 NE 20.1222

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 3
BauGB § 4a Abs. 6 S. 1
AGBGB Art. 48
BayBO Art. 81
VwGO § 47 Abs. 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 3
BauGB § 4a Abs. 6 S. 1
AGBGB Art. 48
BayBO Art. 81
VwGO § 47 Abs. 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 1
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 2 Abs. 3
BauGB § 4a Abs. 6 S. 1
AGBGB Art. 48
BayBO Art. 81

Fundstellen:
BeckRS 2020, 20557

I. Der am 11. Dezember 2019 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 'I ...' wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des [...]
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