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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.03.2020

15 ZB 19.2046

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
§ 86
§ 108 Abs. 1
§ 108 Abs. 2, 124 Abs. 2 Nr. 1
VwGO Nr. 5, 124a Abs. 4 S. 4
VwGO Nr. 5, 124a Abs. 5 S. 2
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Art. 59
BayBO Art. 60
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 86
VwGO § 108 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
BayBO Art. 59
BayBO Art. 60
VwGO § 86 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
VwGO § 86 Abs. 2
BayBO Art. 59

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das [...]
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