I. Der Prozessvergleich vom 6.12.2019 wurde durch den Beklagten am 28.1.2020 sowie durch die Kläger (in den Verfahren 8 B 19.1016, 8 B 19.1021 und 8 B 19.1022) am 31.1.2020 angenommen und ist damit rechtswirksam [...]
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