Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. März 2019 - 3 K 982/18 - wird geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger weiteres Trennungsgeld ab 17.07.2017 bis zum 31.03.2019 gemäß § 6 Abs. 1 TGV sowie [...]
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