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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.07.2020

6 S 1665/20

Normen:
GlüStVtr BW § 21 Abs. 2
GlSpielG BW § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 5a
GlSpielG BW § 41 Abs. 1
GlüstV § 21 Abs. 2
LGlüG § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 5a
LGlüG § 41 Abs. 1
GlüstV § 21 Abs. 2
LGlüG § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 5a
LGlüG § 41 Abs. 1
GlüStV § 9 Abs. 1 S. 1-2 und S. 3 Nr. 3
GlüStV § 21 Abs. 2
LGlüG § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 5a
LGlüG § 41 Abs. 1
GewO § 33i

Fundstellen:
NVwZ-RR 2021, 348

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Mai 2020 - 10 K 1154/20 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. [...]
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