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VG Stuttgart - Entscheidung vom 22.05.2020

5 K 2478/20

Normen:
VersammlG § 15 Abs. 1
GG Art. 8 Abs. 1
CoronaVO § 3
VersammlG § 15 Abs. 1
GG Art. 8 Abs. 1
CoronaVO BW § 3

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. I. Der am 22.05.2020 gestellte Antrag (der Kammer um 13:15 Uhr vorgelegt), mit dem bei [...]
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