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VG Stuttgart - Entscheidung vom 20.10.2020

5 K 10903/18

Normen:
WaffG (in der Fassung vom 17.07.2009) § 36 Abs. 3 S. 2
WaffG (in der Fassung vom 18.07.2016) § 50 Abs. 1
KAG BW § 2
KAG BW § 11
GebG BW § 4 Abs. 3 S. 1
GebG BW § 4 Abs. 3 S. 3
WaffG (i.d.F.v. 17.07.2009) § 36 Abs. 3 S. 2
WaffG (i.d.F.v. 18.07.2016) § 50 Abs. 1
KAG BW § 2
KAG BW § 11
GebG BW § 4 Abs. 3 S. 1 und S. 3

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Gebühr für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die [...]
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