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VG Freiburg - Entscheidung vom 10.12.2020

NC 9 K 3809/20

Normen:
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren (ZZVO 2020/2021BW) § 1
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren (ZZVO 2020/2021BW) § 2
Lehrverpflichtungsverordnung Bad.-Württ. (LVVO) § 12 Abs 4
Lehrverpflichtungsverordnung Bad.-Württ. (LVVO) § 8 Abs 2
ZZVO Zentrales Vergabeverfahren 2010/2011 § 1
ZZVO Zentrales Vergabeverfahren 2010/2011 § 2
LVVO BW § 12 Abs 4
LVVO BW § 8 Abs 2

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Der Kläger/Die Klägerin begehrt die Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten Semester des vorklinischen [...]
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