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VG Freiburg - Entscheidung vom 04.06.2020

5 K 1473/20

Normen:
LIFG § 1 Abs. 2
LIFG § 1 Abs. 3
BestattG BW § 22 Abs. 5
LIFG § 1 Abs. 2
LIFG § 1 Abs. 3
BestattG BW § 22 Abs. 5

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller [...]
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