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VG Freiburg - Entscheidung vom 15.01.2020

A 9 K 3079/19

Normen:
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
AsylG § 36 Abs. 4
AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1
AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2
GFK Art. 1 A Abs. 2 S. 2
VwGO § 80 Abs. 5
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)
AsylG § 36 Abs. 4
AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1
AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2
GFK Art. 1 A Abs. 2 S. 2
VwGO § 80 Abs. 5

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens. I. Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Hauptsacheklage (A 9 K 3078/19) [...]
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