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VG Freiburg - Entscheidung vom 26.10.2020

3 K 3340/20

Normen:
CoronaVO
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
CoronaVO BW (i.d.F.v. 19.10.2020)
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. I. Der Antrag ist sachdienlich (vgl. §§ 88 , 122 Abs. 1 VwGO ) als Antrag auszulegen, die [...]
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