Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 8.1.2020 - 2 D 328/19 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO statthafte Anhörungsrüge des [...]
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