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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.08.2020

4 D 137/20

Normen:
GVG § 17a Abs. 2
GVG § 17a Abs. 4
GVG § 17a Abs. 2
GVG § 17a Abs. 4
GVG § 17a Abs. 2
GVG § 17a Abs. 4

Fundstellen:
DÖV 2020, 1132

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Die Verfahren werden an das Landgericht Aachen, Strafvollstreckungskammer, verwiesen. In entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG spricht [...]
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