Der Senatsbeschluss vom 26. Februar 2019 bleibt aufrechterhalten. Nachdem der Senat auf die Anhörungsrüge des Klägers am 31. Oktober 2019 beschlossen hat, das Verfahren fortzuführen (vgl. § 152a Abs. 5 Sätze 1 und 3 [...]
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